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Zuständigkeiten
Zuständigkeitsregelungen in Baden-Württemberg
Der Vollstreckungsplan des Landes Baden-Württemberg regelt unter Berücksichtigung allgemeiner Merkmale wie Alter, Geschlecht und Vollzugsdauer, Art der gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung usw., in welcher Justizvollzugsanstalt, Jugendarresteinrichtung oder Maßregelvollzugseinrichtung die Freiheitsentziehung zu verbüßen ist.
Den Vollstreckungsplan können Sie sich unter folgendem Link ansehen:
Vollzugseinrichtungen aller Bundeslänger
Eine Liste der Vollzugsanstalten aller Bundesländer finden Sie hier.
Beauftragte für Medizinproduktesicherheit
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