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Datum: 24.07.2026
Aktenzeichen: 14 Ca 201/26
1) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 350.- Euro netto zuzüglich Zinsen in
Höhe von 5 %-Punkten seit 16.11.2025 zu bezahlen.
2) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3) Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4) Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 8.990.- Euro festgesetzt.
5) Die Berufung wird nicht -extra- zugelassen.