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Geldangelegenheiten

Seit dem 01.01.2014 dürfen Gefangene keine Lebensmittelpakete mehr empfangen. Stattdessen wurde das Sondergeld eingeführt.

Bei den Sondergeldbeträgen gelten unterschiedliche Regelungen:

Sondergeld 1

Sondergeld 2

Einzahlungen sind auf folgendes Konto möglich:

Zahlungsempfänger
   Zentrale Zahlstelle Justizvollzug
IBAN
   DE25 6005 0101 0004 5521 07
BIC
   SOLADEST600
Verwendungszweck
   AK20 Name, Vorname, Geburtsdatum des Empfängers
   SG1 oder SG2

Beim Verwendungszweck bitte zwingend angeben:

  • AK20
  • Name, Vorname des Empfängers (Gefangenen)
  • Geburtsdatum
  • ggf. Zweckbindung SG1 oder SG2


Hinweise

Sondergeld 1 und Sondergeld 2 sind grundsätzlich nicht pfändbar. Sobald eine Umbuchung auf das Eigengeld erfolgt, besteht der Pfändungsschutz nicht mehr, sofern das Überbrückungsgeld voll angespart ist.

Eine Einzahlung steht dem Gefangenen erst nach der Verbuchung auf seinem Konto zur Verfügung. Bis dahin vergehen ab der Einzahlung bei der Bank bzw. ab dem Überweisungsauftrag in der Regel drei Werktage.

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