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Informationen für Besucher

Sehr geehrter Besucher,

haben Sie als Besucherin oder Besucher selbst Krankheitssymptome (zum Beispiel Atemwegserkrankungen, Durchfall oder Fieber), dann bitten wir Sie, von einem Besuch abzusehen.
Falls Sie verhindert sind, bitten wir darum, rechtzeitig zu stornieren.

Allgemeine Regelungen für Besuche:

  • Besuche können telefonisch Montag bis Freitag von 09:15 - 11:30 Uhr und von 14:15 - 15:30 Uhr unter 07141 669-116 vereinbart werden.
  • Terminierungen erfolgen mindestens drei Werktage im Voraus.
  • Dienstags finden keine privaten Besuche / Skype statt.
  • Besucher haben die Möglichkeit, vor ihrem Besuchstermin die öffentliche Toilette in der Nähe der Schubartstube zu nutzen.
  • Besucher werden grundsätzlich vor Besuchsbeginn kontrolliert.
  • Alkoholisierte und unter Drogen stehende Besucher werden abgewiesen.

Weitere Informationen sind unter den für Sie zutreffenden Link / Reiter zu finden.


Mit der Bitte um Beachtung

Gemäß § 115 Ordnungswidrigkeitengesetz kann gegen Personen, die unbefugt einem Gefangenen Gegenstände oder Nachrichten übermitteln oder sich von ihm übermitteln lassen, eine Geldbuße bis zu 1.000,00 € verhängt werden. Auch der Versuch kann zur Verhängung einer Geldbuße führen. Zudem besteht die Möglichkeit, diese Personen vom Besuch auszuschließen.

Strafhaft

Untersuchungshaft

Verteidiger / Rechtsanwälte / Behörden

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Gutachter

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