Suchfunktion
Informationen für Besucher
Sehr geehrter Besucher,
haben Sie als Besucherin oder Besucher selbst Krankheitssymptome (zum Beispiel Atemwegserkrankungen, Durchfall oder Fieber), dann bitten
wir Sie, von einem Besuch abzusehen.
Falls Sie verhindert sind, bitten wir darum, rechtzeitig zu stornieren.
Allgemeine Regelungen für Besuche:
- Besuche können telefonisch Montag bis Freitag von 09:15 - 11:30 Uhr und von 14:15 - 15:30 Uhr unter 07141 669-116 vereinbart werden.
- Terminierungen erfolgen mindestens drei Werktage im Voraus.
- Dienstags finden keine privaten Besuche / Skype statt.
- Besucher haben die Möglichkeit, vor ihrem Besuchstermin die öffentliche Toilette in der Nähe der Schubartstube zu nutzen.
- Besucher werden grundsätzlich vor Besuchsbeginn kontrolliert.
- Alkoholisierte und unter Drogen stehende Besucher werden abgewiesen.
Weitere Informationen sind unter den für Sie zutreffenden Link / Reiter zu finden.
Mit der Bitte um Beachtung
Gemäß § 115 Ordnungswidrigkeitengesetz kann gegen Personen, die unbefugt einem Gefangenen Gegenstände oder Nachrichten übermitteln oder sich von ihm übermitteln lassen, eine Geldbuße bis zu 1.000,00 € verhängt werden. Auch der Versuch kann zur Verhängung einer Geldbuße führen. Zudem besteht die Möglichkeit, diese Personen vom Besuch auszuschließen.
Strafhaft
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Informationen für Besucher von Strafgefangenen
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Wie bekommen Sie einen Termin?
Für die Vereinbarung eines Termins ist die Besuchsabteilung von Montag bis Freitag von 09:15 Uhr - 11:30 Uhr und von 14:15 - 15:30 Uhr telefonisch erreichbar.
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Wie sind die Besuchszeiten?
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag:
09:15 - 10:15 Uhr
10:45 - 11:45 Uhr
14:15 - 15:15 Uhr
Zusätzlich besteht die Möglichkeit für Besuche am letzten Samstag des Monats:
08:00 - 09:00 Uhr
09:30 - 10:30 Uhr
11:00 - 12:00 Uhr
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Wie oft ist ein Regelbesuch möglich?
Erwachsene Strafgefangene können 2x im Monat 60 Minuten Besuch erhalten.
Jugendliche Strafgefangene können 4x im Monat 60 Minuten Besuch erhalten.
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Welcher Personenkreis wird zugelassen?
Alle Besuche werden nur nach Anmeldung und Vereinbarung eines Besuchstermins durchgeführt. Es kann pro Gefangener immer nur ein Besuch angemeldet werden.
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Was müssen Sie mitbringen?
- Ein gültiges Ausweisdokument für jeden Besucher, z. B. Personalausweis oder Reisepass, Aufenthaltsgenehmigung, Duldung (Führerschein, Krankenkassenkarte o. ä. ist nicht zulässig).
- Es kann bis zu 12,00 € in Münzgeld mitgebracht werden.
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Wann müssen Sie da sein?
30 Minuten vor dem Besuchstermin müssen Sie vor Ort sein.
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Untersuchungshaft
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Informationen für Besucher von Untersuchungsgefangenen
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Wie bekommen Sie einen Termin?
Für die Vereinbarung eines Termins ist die Besuchsabteilung von Montag bis Freitag von 09:15 - 11:30 Uhr und von 14:15 - 15.30 Uhr telefonisch erreichbar.
-
Wie sind die Besuchszeiten?
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag:
-
Welcher Personenkreis wird zugelassen?
Alle Besuche werden nur nach Anmeldung und Vereinbarung eines Besuchstermins durchgeführt. Es kann pro Gefangener immer nur ein Besuch angemeldet werden.
-
Wie oft ist ein Besuch möglich?
Erwachsene Untersuchungsgefangene können 2x im Monat 30 Minuten Besuch erhalten.
Jugendliche Untersuchungsgefangene können 4x im Monat 60 Minuten Besuch erhalten.-
Was müssen Sie mitbringen?
- Ein gültiges Ausweisdokument für jeden Besucher, z. B. Personalausweis oder Reisepass, Aufenthaltsgenehmigung, Duldung; Führerschein, Krankenkassenkarte o. ä. ist nicht zulässig.
- Es kann bis zu 12,00 € in Münzgeld mitgebracht werden.Für Besuche bei Untersuchungsgefangenen mit entsprechenden Beschränkungen nach § 119 StPO zusätzlich:
- Eine Einzel- oder Dauerbesuchserlaubnis vom zuständigen Gericht für jeden Besucher.
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Wann müssen Sie da sein?
30 Minuten vor dem Besuchstermin müssen Sie vor Ort sein.
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Verteidiger / Rechtsanwälte / Behörden
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Informationen für Verteidiger, Rechtsanwälte und Behörden
Die Besuchsabteilung ist zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar:
Montag bis Freitag von 09:15 - 11:30 Uhr und von 14:15 - 15:30 UhrBesuchszeiten:
Montag bis Freitag:
09:15 - 10:15 Uhr
10:45 - 11:45 Uhr
14:15 - 15:15 UhrGerne können Sie unter anderem auch per E-Mail unter Besuch@jvkasperg.justiz.bwl.de eine Terminanfrage stellen.
Falls Sie mehr als 60 Minuten für den Inhaftierten benötigen, bitten wir Sie, ein Zeitfenster anzugeben.
Grundsätzlich müssen Sie 15 Min. vor Terminbeginn vor Ort sein. Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und Ihren Rechtsanwaltsausweis mit.
Information Skype
Wir benötigen:
- Eine komplett ausgefüllte Nutzungserklärung (Download)
- Kopie eines Ausweisdokuments, z. B. Personalausweis oder Reisepass
- Rechtsanwaltsausweis
- Falls noch nicht vorliegend: Strafprozessvollmacht oder Beschluss Pflichtverteidigung
- Bei Untersuchungsgefangenen mit entsprechenden Beschränkungen nach § 119 StPO:
Eine richterliche Besuchserlaubnis, sofern diese noch nicht vorliegt.Die benötigten Unterlagen sowie 2 bis 3 Terminvorschläge für Ihren Skype-Besuch senden Sie per E-Mail an: Besuch@jvkasperg.justiz.bwl.de.
Termine per Skype sind zu folgenden Zeiten möglich:
Montag bis Freitag
09:30 - 09:50 Uhr
10:10 - 10:40 Uhr
11:00 - 11:30 Uhr
14:15 - 14:45 Uhr
15:00 - 15:30 Uhr
Falls Sie mehr als 30 Minuten für den Inhaftierten benötigen, bitten wir Sie, ein Zeitfenster anzugeben.
Sie erhalten für Ihren Skype-Besuch von der Besuchsabteilung eine Terminbestätigung per E-Mail.
Skype
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Informationen zu Skype
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Folgende Unterlagen benötigen wir vorab per E-Mail:Von jedem Besucher
- eine komplett ausgefüllte Nutzungserklärung (Download) und
- eine Kopie eines Ausweisdokuments, z. B. Personalausweis oder Reisepass; Führerschein, Krankenkassenkarte o. ä. ist nicht zulässig.Für Besuche bei Untersuchungsgefangenen mit entsprechenden Beschränkungen nach § 119 StPO benötigen wir zudem eine richterliche Besuchserlaubnis (erhältlich beim zuständigen Gericht).
Wie bekommen Sie einen Termin?
Die benötigten Unterlagen sowie 2 bis 3 Terminvorschläge für Ihren Skype-Besuch senden Sie per E-Mail an: Besuch@jvkasperg.justiz.bwl.de.
Termine per Skype sind zu folgenden Zeiten möglich:
09:20 - 09:50 Uhr
10:10 - 10:40 Uhr
11:00 - 11:30 Uhr
14:15 - 14:45 Uhr
15:00 - 15:30 UhrSofern der Gefangene ebenfalls eine Einverständniserklärung unterschrieben hat, erhalten Sie für Ihren Skype-Besuch von der Besuchsabteilung eine Terminbestätigung per E-Mail.
Eine telefonische Vereinbarung von Skype-Terminen sowie die Vereinbarung durch den Gefangenen selbst sind nicht möglich.
Gutachter
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Informationen für Gutachter
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Gutachtentermine bei den Inhaftierten des Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg bitten wir grundsätzlich per E-Mail unter Medizindirektion@jvkasperg.justiz.bwl.de anzufragen.Bitte geben Sie Folgendes an:
- Name und Geburtsdatum des zu Begutachtenden,
- Ihren Auftraggeber (Kopie des Gutachtenauftrags ist vorzulegen) sowie
- Ihren Terminwunsch.
Termine für eine Begutachtung sind zu folgenden Zeiten möglich:
Montag bis Freitag
09:15 - 11:45 Uhr
14:15 - 15:30 UhrFalls Sie längere Begutachtungszeiten benötigen, teilen Sie dies bei Ihrer Anfrage mit.
Sofern Ihrem Terminwunsch entsprochen werden kann, erhalten Sie von uns eine Terminbestätigung per E-Mail.
Seien Sie bitte grundsätzlich 30 Minuten vor Terminbeginn vor Ort. Des Weiteren bitten wir Sie, ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mitzubringen.Vor Ort sind die Parkmöglichkeiten sehr eingeschränkt. Planen Sie daher genügend Zeit vor Ihrem Termin ein.