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Aufgabenbeschreibung
Die Gewährleistung der inneren Sicherheit in unserem Land stellt eine zentrale staatliche Aufgabe dar. Hierzu leisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizvollzug einen bedeutenden Beitrag. Als größte Berufsgruppe in den Justizvollzugsanstalten kommt dem mittleren Vollzugsdienst im Justizvollzug dabei eine tragende Rolle zu.
In den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Baden-Württemberg werden neben Jugendstrafen und Jugendarrest vor allem Freiheitsstrafen und Untersuchungshaft vollzogen. Die Freiheitsstrafe soll den Verurteilten befähigen, nach seiner Entlassung ein straffreies Leben in sozialer Verantwortung zu führen, und gleichzeitig die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten schützen. Ziel der Untersuchungshaft ist es, ein ordnungsgemäßes Strafverfahren gegen einen Beschuldigten zu gewährleisten.
An diesen komplexen Aufgaben, die ganzen Einsatz, fachliches Können, Persönlichkeit und Engagement erfordern, arbeiten in den Justizvollzugsanstalten des Landes rund 2.500 Beamtinnen/Beamte des mittleren Vollzugsdienstes im Justizvollzug Hand in Hand mit Werkbeamtinnen und Werkbeamten, Lehrkräften, Psychologinnen und Psychologen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern und anderen Berufsgruppen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Vollzugsdienstes im Justizvollzug betreuen und beaufsichtigen - in Zusammenarbeit mit anderen Diensten - die Gefangenen während der gesamten Haft. Hierzu gehört neben Sicherheitsaufgaben die Organisation des täglichen Zusammenlebens. In weiten Bereichen der Freizeitgestaltung der Gefangenen können Sie, z. B. als Sportübungsleiterinnen und -leiter, auch ihre sonstigen Interessen einbringen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Ausbildung zum Krankenpfleger oder zur Krankenpflegerin und auch zum Rettungsassistenten bzw. zur Rettungsassistentin werden in der Regel im vollzuglichen Gesundheitswesen eingesetzt.
Durch die Einbindung in das Entscheidungssystem der Anstalt tragen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Vollzugsdienstes im Justizvollzug auch für die gesamte Vollzugsgestaltung der Gefangenen Mitverantwortung. Sie erfüllen damit wesentliche Aufgaben des Strafvollzugs.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Ansprechpartner für die Gefangenen und prägen die Atmosphäre der Anstalt. Fähigkeit zum Umgang mit Menschen - das ist die Grundvoraussetzung für den Beruf "hinter Gittern". Die Justizvollzugsbediensteten müssen Vorbild, Gesprächspartner und Bezugsperson der Gefangenen sein, positiv auf sie einwirken können und ihr Verantwortungsbewusstsein fördern.
Diese vielschichtigen Aufgaben, die hier nicht alle aufgezählt werden können, lassen die Tätigkeit im Justizvollzug nie langweilig werden.
Wenn Sie einen verantwortungsvollen Beruf, eine Aufgabe in einem für unsere Gesellschaft wichtigen Umfeld und den täglichen Umgang und die Kommunikation mit Menschen suchen, könnte eine Tätigkeit im Justizvollzug gerade das Richtige für Sie sein.
Ausbildung
Der Tätigkeit im mittleren Vollzugsdienst im Justizvollzug geht eine zweijährige Ausbildung voraus, die gegebenenfalls abgekürzt werden kann. Das Land Baden-Württemberg hat in Stuttgart-Stammheim und in der Außenstelle Sachsenheim eine Schule für Justizvollzugsbedienstete eingerichtet, in der alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes, zu dem auch der mittlere Vollzugsdienst im Justizvollzug gehört, ausgebildet werden.
Die theoretische Ausbildung ist in einen Einführungs- und einen Abschlusslehrgang aufgeteilt. Hinzu kommt die praktische Ausbildung in der Justizvollzugsanstalt. Abschluss der Ausbildung ist die Laufbahnprüfung.
Die Ausbildung umfasst folgende Schwerpunkte:
- Vollzugspraxis
- Rechtliche Grundlagen
- Psychologie, Soziale Kompetenz
- Kriminologie
- Allgemeinwissen, Staatsbürgerkunde
- Sport, Selbstverteidigung und Waffenkunde
Laufbahnbeschreibung
Mit der Einstellung werden Sie zur Obersekretäranwärterin/zum Obersekretäranwärter ernannt. Den Vorbereitungsdienst absolvieren Sie damit im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Die bestandene Laufbahnprüfung ist die Voraussetzung zur Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe als Obersekretärin/Obersekretär im Justizvollzugsdienst (Besoldungsgruppe A 7).
Die Probezeit dauert in der Regel drei Jahre und kann bei guten Leistungen abgekürzt werden. Wenn die Probezeit erfolgreich absolviert ist, erfolgt die Verbeamtung auf Lebenszeit. Abhängig von Leistung und Stellenlage gibt es folgende Beförderungsmöglichkeiten:
- Hauptsekretär/in im JVD (Besoldungsgruppe A 8)
- Amtsinspektor/in (Besoldungsgruppe A 9)
- Amtsinspektor/in mit Amtszulage (Besoldungsgruppe A 9 mit Amtszulage)
und in herausgehobener Funktion insbesondere als Vollzugsdienstleiter/in einer Justizvollzugsanstalt:
- Oberinspekor/in im JVD (Besoldungsgruppe A 10)
- Amtmann/-frau im JVD (Besoldungsgruppe A 11)
Besoldung
Mit Beginn Ihrer Ausbildung stehen Sie als Beamtin/Beamter auf der Gehaltsliste des Landes.
Ihre Anwärterbezüge richten sich nach Alter und Familienstand. Sie erhalten z.B. als
- 23-jährige/r Ledige/r im ersten Jahr ca. 1.060,- Euro*
- 27-jährige/r Verheiratete/r bei abgeschlossener Berufsausbildung im zweiten Jahr ca. 1.850,- Euro*
Weiter erhalten Sie
die im im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen,
z. B. Beihilfe (anteilig müssen Sie sich privat (oder
freiwillig gesetzlich) krankenversichern), Unfallfürsorge
usw.
Wenn Sie zu unüblichen oder ungünstigen Zeiten Dienst
haben, wird dies selbstverständlich zusätzlich honoriert,
z. B. mit Zulagen für Nachtarbeit und Sonderurlaub.
Ausgebildete Beamte erhalten folgende Nettogehälter* (ohne Schichtzulagen):
- Obersekretär/in im JVD, Erfahrungsstufe 3,
verh., 1 Kind, inkl. Kindergeld: 2688,- Euro* - Hauptsekretär/in im JVD, Erfahrungsstufe 6,
verh., 2 Kinder, inkl. Kindergeld: 3236,- Euro* - Amtsinspektor/in, Erfahrungsstufe 10,
verh., 2 Kinder, inkl. Kindergeld: 3641,- Euro*
Herausragende Spitzenfunktion
- Amtmann/-frau im JVD, Erfahrungsstufe 12,
verh., 3 Kinder, inkl Kindergeld: 4696,- Euro*
* rechtlicher Hinweis: Die angegebenen Nettogehälter, mit Stand September 2015, dienen lediglich der Orientierung und stellen keine verbindliche Zusicherung dar. Näheres erfahren Sie gerne beim zuständigen Sachbearbeiter (siehe Stellenausschreibung), angenommene Steuerklasse III bei verheirateten Bediensteten.
Bewerbungsverfahren
Voraussetzungen für eine Bewerbung sind grundsätzlich:
- Mindestalter 18 Jahre, Höchstalter 35 Jahre (für Bewerberinnen und Bewerber, die Betreuungs- und Pflegezeiten für Kinder unter 18 Jahren oder pflegebedürftige sonstige Angehörige geleistet haben, erhöht sich die Altersgrenze für jeden Betreuungs- oder Pflegefall um zwei Jahre; die Altersgrenze erhöht sich außerdem um die Zeit des tatsächlich abgeleisteten Grundwehrdienstes oder Zivildienstes)
- Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder Realschulabschluss
- Persönliche Eignung für die Berufung in das Beamtenverhältnis, u.a. Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Grundgesetz (Ausnahmen möglich), Verfassungstreue
- Körperliche Fitness, guter Gesundheitszustand
Fügen Sie einer schriftlichen Bewerbung bitte folgende Unterlagen bei:
- Ausführlicher Lebenslauf
- Schulabschlusszeugnisse, Zeugnisse und Nachweise über Ausbildungszeiten seit der letzten Schulentlassung sowie Zeugnisse über Beschäftigungen der letzten 5 Jahre
- 2 Passbilder
