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Mit der Bitte um Beachtung

Aktuelle Sonderregelungen:

Aufgrund der Infektionsgefährdung durch das Coronavirus bitten wir folgende Sonderregelungen zu beachten:

  • Das Tragen einer FFP2-Maske ist auch bei Vorliegen eines Attestes verpflichtend. Für Kinder ab 14 Jahren ist ebenfalls die FFP2-Maskenpflicht. Kinder von 7 bis 14 Jahren müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Kinder unter 6 Jahren haben keine Maskenpflicht.
  • Das Essen und Trinken in der Besuchsabteilung ist weiterhin untersagt.
  • Es sind keine Besuchsverlängerungen möglich.

 

Allgemeine Regelungen für Besuche:

  • Besuche können telefonisch unter 07141/ 669 116 terminiert werden.
    • Zu folgenden Zeiten sind telefonische Terminvereinbarungen möglich: Montag bis Freitag von 09:15 - 11:30 Uhr und 14:15 Uhr - 15:30 Uhr.
  • Die Terminierung von Verteidiger- und Behördenbesuchen sowie die Vereinbarung von Skype-Terminen erfolgt per E-Mail Besuch@jvkasperg.justiz.bwl.de
  • Terminierungen erfolgen mindestens drei Werktage im Voraus
  • Skype Besuchszeiten:
    • Private Skype-Termine (je nach Verfügbarkeit): Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag jeweils von 09:20 - 09:50 Uhr, 10:10 - 10:40 Uhr, 11:00 - 11:30 Uhr, 14:15 - 14:45 Uhr oder 15:00 - 15:30 Uhr
    • Skype-Termine für Verteidiger bzw. Behörden (je nach Verfügbarkeit): Montag bis Freitag jeweils von 09:20 - 09:50 Uhr, 10:10 - 10:40 Uhr, 11:00 - 11:30 Uhr, 14:15 -14:45 Uhr oder 15:00 - 15:30 Uhr
    • Für jeden Skype-Termin müssen die entsprechenden Antragsunterlagen per E-Mail eingereicht werden.
  • Besuchszeiten für Präsenzbesuche:
    • Montag bis Freitag 09:15 - 10:15 Uhr, 10:45 - 11:45 Uhr und 14:15 - 15:15 Uhr
    • Dienstags finden keine privaten Besuche statt.



Bitte melden Sie sich spätestens 30 Minuten vor Besuchsbeginn an unserer Torwache an und weisen sich mit einem gültigen Personalausweis, Reisepass oder einem entsprechenden Lichtbildausweis aus.

Besucher werden grundsätzlich vor Besuchsbeginn kontrolliert.

Bitte beachten Sie, dass an den nachfolgend genannten Tagen kein Besuch möglich ist:

  • 07.04.2023
  • 10.04.2023
  • 13.04.2023 - nachmittags
  • 01.05.2023
  • 12.05.2023
  • 18.05.2023
  • 29.05.2023
  • 08.06.2023
  • 23.06.2023
  • 30.06.2023
  • 03.10.2023
  • 01.11.2023
  • 25.12.2023
  • 26.12.2023
  • 01.01.2024


Gemäß § 115 Ordnungswidrigkeitengesetz kann gegen Personen, die unbefugt einem Gefangenen Gegenstände oder Nachrichten übermitteln oder sich von ihm übermitteln lassen, eine Geldbuße bis zu 1.000 Euro verhängt werden. Auch der Versuch kann zur Verhängung einer Geldbuße führen. Zudem besteht die Möglichkeit, diese Personen vom Besuch auszuschließen.

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