Suchfunktion
Mit der Bitte um Beachtung
Aufgrund der Coronapandemie bitten wir Folgendes zu beachten:
Sondergeld I: Vorübergehend dürfen für 2023 höhere Beträge eingezahlt werden.
- Monatlich 109,35 € für erwachsene Straf- und
Untersuchungsgefangene
- Monatlich 204,42 € für Sicherungsverwahrte
- Monatlich 80,01 € für junge Straf- und Untersuchungsgefangene
Geldeinzahlung
Seit dem 01.01.2014 dürfen
Gefangene keine Lebensmittelpakete mehr empfangen. Stattdessen wurde das Sondergeld eingeführt.
Bei den Sondergeldbeträgen gelten unterschiedliche Regelungen:
Sondergeld I |
||||||||||
Verwendbar für den Einkauf wie Hausgeld.
|
||||||||||
Sondergeld II |
||||||||||
Steht in angemessener Höhe und nur nach
vorheriger Genehmigung seitens der Justizvollzugsanstalt auf Antrag der/des
Gefangenen zur Verfügung. |
||||||||||
Einzahlungen sind auf folgendes Konto möglich:
Beim Verwendungszweck geben Sie bitte zwingend
AK 20, den Namen, Vornamen, das Geburtsdatum des Empfängers (Gefangenen) und ggf. auch eine Zweckbindung (Sondergeld I oder II) an. Einzahlungen ohne den Vermerk AK 20
können nicht zugeordnet werden. Ihre Einzahlung steht dem Gefangenen erst nach der Verbuchung auf seinem Konto zur Verfügung. Bis dahin vergehen ab der Einzahlung bei der Bank bzw. ab dem Überweisungsauftrag in der Regel drei Werktage. |
