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Mit der Bitte um Beachtung
Aufgrund der Coronapandemie bitten wir folgendes zu beachten:
Sondergeld I: Vorübergehend dürfen höhere Beträge eingezahlt werden.
- monatlich 107,05 € für junge und erwachsene Straf- und
Untersuchungsgefangene
- monatlich 199,62 € für Sicherungsverwahrte
- monatlich 78,63 € für junge Straf- und Untersuchungsgefangene
Geldeinzahlung
Seit dem 01.01.2014 dürfen Gefangene keine
Lebensmittelpakete mehr empfangen. Statt dessen wurde das Sondergeld eingeführt.
Bei den Sondergeldbeträgen gelten unterschiedliche
Regelungen
Sondergeld I |
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verwendbar für den Einkauf wie Hausgeld
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Sondergeld II |
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in angemessener Höhe und nur nach vorheriger Genehmigung
seitens |
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Einzahlungen sind auf folgendes Konto möglich: Bankverbindung: Baden-Württembergische Bank
Beim Verwendungszweck geben Sie bitte zwingend
AK 20, den Namen, Vornamen, das Geburtsdatum des Empfängers (Gefangenen) und ggf. auch eine Zweckbindung (Sondergeld I oder II) an. Ihre Einzahlung steht dem Gefangenen erst nach der Verbuchung auf seinem Konto zur Verfügung. Bis dahin vergehen ab der Einzahlung bei der Bank bzw. ab dem Überweisungsauftrag in der Regel drei Werktage. |
