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Mit der Bitte um Beachtung


Geldeinzahlung

Seit dem 01.01.2014 dürfen Gefangene keine Lebensmittelpakete mehr empfangen. Stattdessen wurde das Sondergeld eingeführt.


Bei den Sondergeldbeträgen gelten unterschiedliche Regelungen:

Sondergeld I

Verwendbar für den Einkauf wie Hausgeld.

  • Monatlich    76,35 € für erwachsene Straf- und Untersuchungshaftgefangene
  • Monatlich  162,90 € für Sicherungsverwahrte
  • Monatlich   45,81 € für junge Straf- und Untersuchungsgefangene

Sondergeld II

Steht in angemessener Höhe und nur nach vorheriger Genehmigung seitens der Justizvollzugsanstalt auf Antrag der/des Gefangenen zur Verfügung.
Zweckgebunden für Maßnahmen der Eingliederung oder zur Pflege der sozialen Beziehungen.


Einzahlungen sind auf folgendes Konto möglich:


Bank: Baden-Württembergische Bank
Zahlungsempfänger: Zentrale Zahlstelle Justizvollzug
Verwendungszweck: Name des Empfängers + SG1 + AK 20
IBAN: DE25600501010004552107
Swift: SOLADEST600

Beim Verwendungszweck geben Sie bitte zwingend AK 20, den Namen, Vornamen, das Geburtsdatum des Empfängers (Gefangenen) und ggf. auch eine Zweckbindung (Sondergeld I oder II) an. Einzahlungen ohne den Vermerk AK 20 können nicht zugeordnet werden.
Einzahlungen ohne Zweckbindung werden als Eigengeld gutgeschrieben.

Ihre Einzahlung steht dem Gefangenen erst nach der Verbuchung auf seinem Konto zur Verfügung. Bis dahin vergehen ab der Einzahlung bei der Bank bzw. ab dem Überweisungsauftrag in der Regel drei Werktage.

 

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