Suchfunktion
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz im Justizvollzug
-
Wie die baden-württembergischen Justizvollzugsbehörden
Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten(Informationen nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung
und nach Artikel 13 der Richtlinie (EU) 2016/680)Die baden-württembergischen Justizvollzugsbehörden verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten in gesetzlich geregelten Verfahren. Personenbezogene Daten sind beispielsweise Angaben zu Ihrer Person, aber auch zu Sachverhalten, die mit Ihrer Person in Verbindung stehen. Bei der Erhebung, Speicherung, Übermittlung und sonstigen Verarbeitungen genügen die Justizvollzugsbehörden höchsten Anforderungen an die Sicherheit Ihrer Daten.
Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Justizvollzugsbehörden informieren. Insbesondere möchten wir Sie darüber informieren,
- an wen Sie sich zur Geltendmachung Ihrer Rechte oder bei Fragen zum Datenschutz wenden können,
- auf welcher Grundlage wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten,
- wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen und
- welche Rechte Sie nach dem Datenschutzrecht gegenüber den Justizvollzugsbehörden haben.
Die in diesen Hinweisen bezeichneten Gesetze können Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de (Bundesrecht), http://www.landesrecht-bw.de (Landesrecht Baden-Württemberg) und http://eur-lex.europa.eu/ (Recht der Europäischen Union) in der jeweils geltenden Fassung abrufen.
1. Wer ist für die Datenverarbeitung bei den baden-württembergischen Justizvollzugsbehörden verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?a) Verantwortliche Stelle
Ihre personenbezogenen Daten werden durch das
Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg
Schubartstraße 20
71679 Asperg
www.jvkh-hohenasperg.justiz-bw.deverarbeitet.
b) Ihr Ansprechpartner bei Fragen zum Datenschutzrecht: der behördliche Datenschutzbeauftragte
Es gibt eine für den Datenschutz zuständige Person, an die Sie sich bei datenschutzrechtlichen Fragen wenden können:
Behördliche Datenschutzbeauftragte: Frau Sauter
beim Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg und
bei der Sozialtherapeutischen Anstalt Baden-Württemberg
Schubartstraße 20
71679 Aspergdatenschutz@jvkasperg.justiz.bwl.de
Diese Person ist ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen zuständig. Sie kann Ihnen keinerlei Auskunft zum strafvollstreckungsrechtlichen Verfahren geben und keine Rechtsberatung erteilen.
2. Zu welchen Zwecken verarbeiten die Justizvollzugsbehörden Ihre Daten und aufgrund welcher Rechtsgrundlagen?Ihre personenbezogenen Daten werden nur verarbeitet, soweit dies zur Wahrnehmung der gesetzlich normierten Aufgaben der Justizvollzugsbehörde erforderlich ist oder wenn Sie ausdrücklich in die Verarbeitung eingewilligt haben.
Grundsätzlich verarbeiten die Justizvollzugsbehörden Ihre personenbezogenen Daten zu Zwecken der Strafvollstreckung im Sinne des Artikels 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind in diesen Fällen die einschlägigen Vorschriften im Justizvollzugsgesetzbuch Baden-Württemberg (JVollzGB), insbesondere die §§ 23, 27 ff. JVollzGB I, §§ 14, 17, 20 JVollzGB II, §§ 21, 24, 27, 109 JVollzGB III, §§ 19, 22, 25 JVollzGB IV und §§ 24, 27, 30 JVollzGB V. Danach werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, soweit dies zur Aufgabenerfüllung der Justizvollzugsbehörden erforderlich ist. Dies trifft insbesondere auf die Erreichung der Vollzugs- bzw. Jugendarrestziele (§§ 1, 2 JVollzGB I, § 2 JArrG), auf die Wahrung des Schutzes der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten und auf die Sicherung des Vollzuges der Freiheitsentziehung zu. Davon umfasst ist auch die Datenverarbeitung zu Zwecken der Identitätsfeststellung beim Betreten bzw. Tätigwerden in einer Justizvollzugsbehörde sowie zur Durchführung von Gefangenenbesuchen.
Werden Daten von den Justizvollzugsbehörden zu nichtstrafvollstreckungsrechtlichen Zwecken verarbeitet, sind Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung die Datenschutz-Grundverordnung (insbesondere Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a bis e DS-GVO), die einschlägigen Vorschriften im JVollzGB sowie die einschlägigen Vorschriften im Strafvollzugsgesetzbuch (StVollzG) für die Zivilhaft nach § 171 StVollzG. Im Übrigen gelten ergänzend das Landesdatenschutzgesetz sowie das Bundesdatenschutzgesetz. Davon umfasst ist beispielsweise die Datenverarbeitung im Bereich des Beschaffungswesens sowie zur Durchführung von Baumaßnahmen.
Daten können auch zu anderen Zwecken als denjenigen, zu denen sie erhoben wurden, weiterverarbeitet werden, wenn es eine gesetzliche Grundlage für die jeweilige Datenverarbeitung gibt, beispielsweise zur Wahrnehmung der Aufgabe einer anderen Behörde, oder wenn Sie in eine solche Weiterverarbeitung vorher ausdrücklich eingewilligt haben.
Besondere Kategorien personenbezogener Daten werden von uns im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/680 auf der Grundlage von §§ 27 ff. i.V.m. § 51 JVollzGB I verarbeitet. Im Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung erfolgt die Datenverarbeitung auf der Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 DS-GVO.
Die Justizvollzugsbehörden können das Anstaltsgelände sowie das Innere der Anstaltsgebäude offen mittels Videotechnik beobachten. Die Anfertigung von Aufzeichnungen hiervon sowie die Beobachtung der unmittelbaren Anstaltsumgebung ist zulässig, sofern dies zum Zweck der Aufrechterhaltung der Sicherheit oder Ordnung der Justizvollzugsbehörde oder zur Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, durch welche die Sicherheit oder Ordnung der Justizvollzugsbehörde gefährdet wird, erforderlich ist (§ 23 JVollzGB I, § 37 JArrG).
3. Welche Kategorien personenbezogener Daten werden von den Justizvollzugsbehörden verarbeitet?Mit den Zielen einer erfolgreichen Resozialisierung, der Kriminalprävention sowie der Gewährleistung der Durchführung eines geordneten Strafverfahrens sind vielfältige Aufgaben der Justizvollzugsbehörden verbunden. Aus diesem Grund sind wir auch befugt, besondere Kategorien personenbezogener Daten zu verarbeiten. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungsvorgänge ergibt sich aus §§ 27 ff. i.V.m. § 51 JVollzGB I bzw. aus Artikel 9 Absatz 2 DS-GVO.
4. Aus welchen Quellen stammen Ihre personenbezogenen Daten?Die Justizvollzugsbehörden können Ihre personenbezogenen Daten nicht nur bei Ihnen als betroffener Person erheben, sondern auch bei anderen Stellen und Personen, zum Beispiel bei den Inhaftierten, bei Justiz- und Sicherheitsbehörden oder sonstigen Behörden auch durch Anforderung von Auskünften oder Akten. Die Rechtsgrundlagen hierfür ergeben sich insbesondere aus den einschlägigen Vorschriften im JVollzGB.
5. Wem gegenüber werden Ihre personenbezogenen Daten offengelegt?Die Justizvollzugsbehörden legen Ihre personenbezogenen Daten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Dritten gegenüber nur auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften offen oder wenn eine ausdrückliche Einwilligung Ihrerseits vorliegt.
a) Bekannte Empfänger
Die innerhalb der Justizvollzugsbehörden Tätigen erhalten nur insoweit Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten, soweit dies zur Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben oder für die zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung gebotene Zusammenarbeit aller Bediensteten erforderlich ist.
Für die Erledigung der Aufgaben verwenden die Justizvollzugsbehörden IT-gestützte Fachverfahren (Software), in die Ihre Daten eingegeben werden. Dabei arbeiten die Justizvollzugsbehörden auf gesetzlicher Grundlage auch mit anderen Stellen der Landesverwaltung zusammen, die personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. An diese werden Ihre personenbezogenen Daten, soweit erforderlich, übermittelt.
b) Kategorien von Empfängern
Wir können personenbezogene Daten im Einzelfall außerdem insbesondere übermitteln an
(1) Gerichte, Verfahrensbeteiligte und sonstige zum Verfahren hinzugezogene Personen, wie Sachverständige oder Dolmetscher, im Rahmen von gerichtlichen Verfahren und der außergerichtlichen Bearbeitung,
(2) die Strafvollstreckungs- und Strafverfolgungsbehörden,
(3) die mit Gutachten über Gefangene/Arrestanten beauftragten Stellen,
(4) öffentliche Stellen, soweit dies zu deren Aufgabenerfüllung erforderlich ist, etwa Ausländerbehörden oder an Justiz- und Sicherheitsbehörden,
(5) nicht öffentliche und öffentliche Stellen zur Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen der Resozialisierung, der Entlassungsvorbereitung und der Nachsorge, etwa Gerichtshilfe, Jugendgerichtshilfe, Bewährungshilfe, Führungsaufsichtsstelle, Forensische Ambulanzen etc.,
(6) den Kriminologischen Dienst Baden-Württemberg, Hochschulen oder sonstige Einrichtungen zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung,
(7) die Mitglieder des Anstaltsbeirats, soweit dies für die gesetzlichen Aufgaben des Anstaltsbeirats erforderlich ist,
(8) die mit der Übernahme von Aufgaben des Vollzuges beauftragten Stellen,
(9) die zur Dienst- oder Fachaufsicht oder zu dienstlichen Weisungen zuständigen Stellen, etwa dem Justizministerium oder dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit,
(10) die Mitglieder einer Delegation des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe während des Besuchs einer Justizvollzugsbehörde und an
(11) sonstige öffentliche und nicht öffentliche Stellen, soweit dies für die Aufgabenerfüllung der Justizvollzugsbehörden erforderlich ist.
6. Wie lange speichern die Justizvollzugsbehörden Ihre personenbezogenen Daten?Personenbezogene Daten, die von den Justizvollzugsbehörden aufgrund gesetzlicher Grundlage oder aufgrund Ihrer Einwilligung erhoben wurden, können insbesondere in Personalakten oder Gesundheitsakten der Gefangenen/Arrestanten, in Besucherlisten sowie in Sammelakten aufgenommen werden. Darüber hinaus können Ihre personenbezogenen Daten in IT-gestützten Fachverfahren sowie in Dateien gespeichert werden.
Die Speicherfristen für Akten und Dateien bestimmen sich nach den einschlägigen Vorschriften im JVollzGB sowie im Landesjustizschriftgutaufbewahrungsgesetz und in der Landesjustizschriftgutaufbewahrungsverordnung. Danach sind beispielsweise die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten von Dritten, die einer oder einem Gefangenen/Arrestanten zugeordnet werden können, in der Regel fünf Jahre nach deren oder dessen Entlassung oder Verlegung in eine andere Justizvollzugsbehörde zu löschen oder zu anonymisieren. In Dateien gespeicherte personenbezogene Daten von Dritten ohne Bezug zu Gefangenen/Arrestanten sind in der Regel drei Jahre nach ihrer Erhebung zu löschen oder zu anonymisieren. Daten in Gefangenenpersonalakten sind in der Regel nach 20 Jahren zu löschen. Videoaufzeichnungen sind in der Regel vier Wochen nach ihrer Erhebung zu löschen.
7. Sind Sie verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen?Grundsätzlich müssen Sie nur die Daten bereitstellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Aufgabenerfüllung der Justizvollzugsbehörde erforderlich sind oder zu deren Erhebung die Justizvollzugsbehörde nach anderen Gesetzen verpflichtet ist.
Besteht nach der maßgeblichen Rechtsgrundlage eine Pflicht zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten, richten sich die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Pflicht nach deren Regelungen.
8. Keine automatisierte Entscheidungsfindung im EinzelfallZur Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben nutzen wir grundsätzlich keine Verfahren einer vollautomatisierten Entscheidungsfindung.
9. Ihre Rechte als betroffene Person gegenüber den baden-württembergischen JustizvollzugsbehördenUm Ihre personenbezogenen Daten wirksam zu schützen, gewährt Ihnen das Datenschutzrecht eine Reihe von Rechten, die Sie gegenüber der Justizvollzugsbehörde geltend machen können:
a) Recht auf Auskunft, § 66 JVollzGB I bzw. Artikel 15 DS-GVO
Werden Daten im Anwendungsbereich des Artikels 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680 verarbeitet, haben Sie gemäß § 66 JVollzGB I das Recht auf Auskunft darüber, ob die Justizvollzugsbehörde Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet. Ist dies der Fall, haben Sie das Recht, Auskunft über die personenbezogenen Daten zu erhalten.
Werden Daten im Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung (Artikel 2 DS-GVO) verarbeitet, haben Sie gemäß Artikel 15 Absatz 1 DS-GVO das Recht auf Auskunft darüber, ob die Justizvollzugsbehörde Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet. Ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen (Artikel 15 Absatz 2 DS-GVO).
b) Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, § 67 JVollzGB I bzw. Artikel 16, 17 und 18 DS-GVO
Werden Daten im Anwendungsbereich des Artikels 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680 verarbeitet, haben Sie nach § 67 Absatz 1 JVollzGB I in Verbindung mit § 3 Landesdatenschutzgesetz für Justiz- und Bußgeldbehörden - LDSG-JB in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 21. Mai 2019 (GBl. S. 189) und mit § 58 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz - BDSG vom 30. Juni 2017 (BGBI.I S. 2097), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBI. 2023 I Nr. 414) geändert worden ist, das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger Daten und die Vervollständigung unvollständiger Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen. Ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten steht Ihnen nach § 67 Absatz 2 JVollzGB I in Verbindung mit § 3 LDSG-JB und mit § 58 Absatz 2 BDSG zu, insbesondere dann, wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht oder nicht mehr zulässig ist. Nach § 67 Absatz 3 JVollzGB I in Verbindung mit § 3 LDSG-JB und mit § 58 Absatz 3 BDSG kann die Justizvollzugsbehörde anstatt der Löschung eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten vornehmen.
Werden Daten im Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung (Artikel 2 DS-GVO) verarbeitet, haben Sie nach Artikel 16 DS-GVO das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger Daten und die Vervollständigung unvollständiger Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen. Ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten steht Ihnen nach Maßgabe des Artikels 17 DS-GVO zu, insbesondere dann, wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht oder nicht mehr zulässig ist. Unter den Voraussetzungen von Artikel 18 DS-GVO besteht zudem ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
c) Recht auf Datenübertragbarkeit, Artikel 20 DS-GVO
Werden Daten im Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung (Artikel 2 DS-GVO) verarbeitet, besteht nach Artikel 20 DS-GVO ein Recht, Daten in einem bestimmten Format zu erhalten und an Dritte zu übermitteln. Dieses Recht besteht nicht, wenn die Justizvollzugsbehörde Ihre personenbezogenen Daten weder auf der Grundlage einer Einwilligung noch mittels automatisierter Verfahren verarbeitet.
Die genannten Rechte können aufgrund gesetzlicher Regelungen eingeschränkt sein. Für den Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/680 ergeben sich Einschränkungen aus dem JVollzGB, dem LDSG-JB und dem BDSG. Für den Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung ergeben sich Einschränkungen sowohl aus der DS-GVO selbst als auch aus dem StVollzG, dem LDSG und dem BDSG.
10. Ihr Recht auf Widerspruch gemäß Artikel 21 DS-GVOSoweit Daten im Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung (Artikel 2 DS-GVO) verarbeitet werden, haben Sie gemäß Artikel 21 DS-GVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Die Justizvollzugsbehörde darf in einem solchen Fall die Verarbeitung Ihrer Daten nur fortsetzen, wenn ein zwingender Grund vorliegt. Ein zwingender Grund kann sich insbesondere aus Gesetzen ergeben, die der Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen oder die Justizvollzugsbehörde zur fortgesetzten Verarbeitung zwingen, beispielsweise gesetzliche Aktenaufbewahrungsfristen.
11. Ihr Recht auf Beschwerde bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, § 83 JVollzGB I bzw. Artikel 77 DS-GVOWir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Mit Ihrem Anliegen bezüglich Ihrer von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden. Es steht Ihnen aber auch frei, sich mit einer Beschwerde an den
Landesbeauftragte für den Datenschutz und
die Informationsfreiheit
Lautenschlagerstr. 20
70173 Stuttgartzu wenden. Er führt die datenschutzrechtliche Aufsicht auch über die Justizvollzugsbehörden.
Informationen zum Datenschutz auf Social Media
-
Informationen zum Datenschutz im Rahmen der Nutzung des Online-Angebots
Diese Datenschutzerklärung betrifft die Social Media Inhalte des Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg (JVKH).
Die Justiz Baden-Württemberg nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Aus diesem Grunde haben wir Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von unseren externen Dienstleistern beachtet werden.
Verantwortlicher nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist das jeweilige Gericht bzw. die jeweilige Justizbehörde. Die Angaben zur verantwortlichen Stelle finden Sie auf den Internetauftritten unter der Rubrik „Informationen zum Datenschutz“ im Menüpunkt „Service“.
Informationen zum Datenschutz in Gerichtsverfahren, bei den Staatsanwaltschaften und im Justizvollzug Baden-Württemberg sowie die Angaben zu dem/der behördlichen Datenschutzbeauftragten erhalten Sie auf den jeweiligen Internetauftritten unter der Rubrik „Informationen zum Datenschutz“ im Menüpunkt „Service“.
Die konkreten Angaben zu den Verantwortlichen für das Internetangebot finden Sie im Impressum.
Allgemeines:
Die Justiz Baden-Württemberg verarbeitet im Rahmen des Online-Angebots Daten,damit Sie die Seiten abrufen können,
bei Nutzung des Kontaktformulars und
zur statistischen Auswertung.
Zu den im Rahmen dieses Online-Angebotes verarbeiteten personenbezogenen Daten gehören Bestandsdaten (z.B. E-Mail-Adressen für das Kontaktformular, Namen und Adressen und E-Mail-Adressen für das Bestellformular von Broschüren), Nutzungsdaten (z.B. die besuchten Seiten unseres Online-Angebotes) und Inhaltsdaten (z.B. Eingaben im Kontaktformular).Personenbezogene Daten verarbeiten wir nur unter Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen. Das bedeutet, dass wir Ihre Daten nur bei Vorliegen einer gesetzlichen Erlaubnis verarbeiten, insbesondere wenn die Datenverarbeitung zur Erbringung unserer Leistungen sowie Online-Services erforderlich, bzw. gesetzlich vorgeschrieben oder gestattet ist oder eine Einwilligung der Nutzer vorliegt.
Bei jedem Besuch einer Internetseite werden Daten erhoben und ausgetauscht. Wir erheben und speichern automatisch Daten (Logfile-Informationen), die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Dies sind:
Typ und Version Ihres Internet-Browsers,
verwendetes Betriebssystem,
die aufgerufene Seite,
die zuvor besuchte Seite (Referrer URL),
Uhrzeit der Serveranfrage und
IP-Nummer Ihres Rechners.
Die Justiz Baden-Württemberg wertet diese Daten (mit Ausnahme der IP-Nummer Ihres Rechners) allein für statistische Zwecke aus, um die Nachfrage der Webangebote zu messen. Wir haben keine Möglichkeit, diese Daten einer bestimmten Person zuzuordnen. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen. IP-Nummern werden für die Dauer des Besuchs für die Beantwortung der Abfragen erfasst und für 30 Tage gespeichert. Darüber hinaus werden im Fehlerfall gegebenenfalls Formularinhalte protokolliert und für 30 Tage gespeichert. Nach 30 Tagen werden diese Daten gelöscht.Wir erheben diese Daten insoweit auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DS-GVO, um Ihnen dieses Online-Angebot zur Wahrnehmung unserer Aufgaben im öffentlichen Interesse (Öffentlichkeitsarbeit der Justiz) zur Verfügung stellen zu können.
Daten, die beim Zugriff auf das Internetangebot protokolliert wurden, werden an Dritte nur übermittelt, soweit wir gesetzlich oder durch Gerichtsentscheidung dazu verpflichtet sind oder die Weitergabe im Falle von Angriffen auf die Internetinfrastruktur Justiz Baden-Württemberg zur Rechts- oder Strafverfolgung erforderlich ist. Eine Weitergabe in anderen Fällen erfolgt nicht.
Freiwillige persönliche Angaben:
An einigen Stellen des Internetangebots haben Sie die Möglichkeit, freiwillig personenbezogene Angaben zu machen, wie z.B. in Kontaktformularen. Die uns überlassenen (personenbezogenen) Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den Zweck, für den ihre Angabe erfolgte. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, wenn dies nicht ausdrücklich erwähnt wird.Alle Informationen, die Sie an diesen Stellen erhalten (z.B. Bestellung von Flyern) stehen Ihnen auch ohne die Angabe Ihrer Daten an anderer Stelle zur Verfügung. Die Broschüren der Justiz Baden-Württemberg können sie beispielsweise direkt herunterladen. Ebenso können Sie statt den elektronischen Kontaktmöglichkeiten (z.B. E-Mail oder Kontaktformular) andere Wege der Kontaktaufnahme nutzen. Insofern bleibt die Freiwilligkeit der Angabe der persönlichen Daten jederzeit gewahrt. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie die Ihre Daten nicht angeben. Sie müssen dann allenfalls auf andere Wege der Informationsbeschaffung zurückgreifen.
Cookies:
Damit Sie die Such-Funktionalität des Internetauftritts sowie Online-Kontaktformulare nutzen können, werden so genannte Session-Cookies verwendet. Session-Cookies sind kleine Informationseinheiten, die ein Anbieter im Arbeitsspeicher des Computers des Besuchers speichert. In einem Session-Cookie wird eine zufällig erzeugte eindeutige Identifikationsnummer abgelegt, eine sogenannte Session-ID. Außerdem enthält ein Cookie die Angabe über seine Herkunft und die Speicherfrist. Diese Cookies können keine anderen Daten speichern. Mit der Session-ID werden die Suchergebnisse zusammengestellt bzw. die E-Mail-Formulare angezeigt. Die Session-Cookies sind nur für die Zeitdauer des aktuellen Besuchs auf unserer Internetseite abgelegt. Sie werden gelöscht, wenn Sie die Nutzung unseres Onlineangebots beendet haben und den Browser schließen. Auch insoweit verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nur zur Bereitstellung des Online-Angebots auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DS-GVO.Umgang mit Cookies:
Cookies lassen sich mit allen Internetbrowsern steuern. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass alle Cookies akzeptiert werden, ohne die Benutzer zu fragen. Wenn Sie den vollen Funktionsumfang der Website nutzen möchten, sollten Sie Ihren Browser so einstellen, dass Session-Cookies akzeptiert werden. Cookies von Drittanbietern dagegen können Sie ohne Nutzungseinschränkung unserer Webseiten sperren. Falls Sie nicht möchten, dass Session-Cookies auf Ihrem Rechner gespeichert werden, sollten Sie die entsprechende Option in den Systemeinstellungen des Browsers deaktivieren.Wenn Sie alle Session-Cookies ablehnen,
kann die Suchfunktion nicht genutzt werden,
können keine Nachrichten über die Online-Kontaktformulare versendet werden.
Wir setzen keine Cookies zu Werbezwecken ein. Sie können dem Einsatz von Cookies, die der Reichweitenmessung und Werbezwecken dienen, generell über die Deaktivierungsseite der Netzwerkwerbeinitiative (http://optout.networkadvertising.org/) und zusätzlich die US-amerikanische Webseite (http://www.aboutads.info/choices) oder die europäische Webseite (http://www.youronlinechoices.com/uk/your-ad-choices/) widersprechen.Kontaktaufnahme per E-Mail:
Bei der Kontaktaufnahme mit uns (per Kontaktformular oder E-Mail) werden die Angaben des Nutzers zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung und damit zur Wahrnehmung der uns übertragenen, im öffentlichen Interesse liegenden, Aufgaben gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DS-GVO verarbeitet.Wenn Sie uns eine E-Mail senden, so werden diese Mail und Ihre E-Mail-Adresse ausschließlich für die Korrespondenz mit Ihnen verwandt. Nach Erfüllung bzw. Beantwortung der Anfrage werden Ihre Angaben gelöscht oder gegebenenfalls bei aktenrelevanten Vorgängen gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zur Aktenführung gespeichert.
Betroffenenrechte:
1. Auskunftsrecht:
Sie haben jederzeit das Recht formlos und ohne Begründung Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten zu bekommen. Dies gilt auch für deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Speicherung. Diese Auskunft erhalten Sie kostenlos (Artikel 15 DS-GVO). Auskunft über die gespeicherten Daten gibt Ihnen die verantwortliche Stelle, also das jeweilige Gericht bzw. die jeweilige Justizbehörde.Die Angaben zur verantwortlichen Stelle finden Sie auf den Internetauftritten unter der Rubrik „Informationen zum Datenschutz“ im Menüpunkt „Service“ oder im Impressum des Internetauftritts.
2. Berichtigungsrecht, Widerrufsrecht und weitere Rechte:
Zusätzlich haben Sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung Ihrer personenbezogenen Daten (Artikel 16, Artikel 17 und Artikel 18 DS-GVO). Im Fall der Annahme einer unrechtmäßigen Datenverarbeitung können Sie jederzeit Beschwerde bei der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde, den Landesbeauftragten für den Datenschutz, einreichen.Haben Sie uns eine Einwilligung erteilt, können Sie diese grundsätzlich mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (Artikel 7 DS-GVO).
3. Widerspruchsrecht:
Im Übrigen, soweit wir Ihre personenbezogenen Daten nicht auf der Grundlage einer Einwilligung, sondern aufgrund eines gesetzlichen Tatbestandes wie Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DS-GVO verarbeiten, können Sie der künftigen Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen (Artikel 21 DS-GVO).4. Löschen von Daten:
Die bei uns gespeicherten Daten werden gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten der Nutzer nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. Das heißt, die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet.Datenprüfung:
Prüfen Sie Ihre Daten! Sie können sich mit jedem Internetbrowser anzeigen lassen, wenn Cookies gesetzt werden und was sie enthalten. Detaillierte Informationen bietet das virtuelle Datenschutzbüro der Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragen in Deutschland an.Webtracking:
Für die Analyse werden Daten wie etwa Besuchszeit, besuchte Seiten, Verweildauer, regionale Herkunft in anonymisierter Form erhoben und verarbeitet. Die Nutzungsprofile werden anonymisiert unter Nutzung von Pseudonymen erzeugt. Dabei können auch Cookies verwendet werden, die Daten in anonymisierter Form sammeln und speichern. Die Identifizierung der Besucher anhand der erhobenen Daten ist ausgeschlossen.Sicherheitsmaßnahmen:
Wir treffen organisatorische, vertragliche und technische Sicherheitsmaßnahmen entsprechend dem Stand der Technik, um sicherzustellen, dass die Vorschriften der Datenschutzgesetze eingehalten werden, und um damit die durch uns verarbeiteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.Verantwortung für das Internetangebot:
Die Angaben zu den Verantwortlichen für das Internetangebot finden Sie im Impressum des Internetauftritts.
Social Media - Facebook und Instagram:
Wir haben keinen Einfluss auf Art und Umfang der durch Facebook und Instagram verarbeiteten Daten, die Art der Verarbeitung und Nutzung oder die Weitergabe dieser Daten an Dritte. Auch bestehen keine effektiven Kontrollmöglichkeiten.
Mit der Verwendung dieser Dienste werden Ihre personenbezogenen Daten von den Anbietern erfasst, übertragen, gespeichert, offengelegt und verwendet.
Unabhängig von Ihrem Wohnsitz werden die Daten in die Vereinigten Staaten, Irland und jedes andere Land, in dem die Anbieter von Sozialen Medien geschäftlich tätig sind, dorthin übertragen, gespeichert und genutzt.
Die Unternehmen Facebook und Instagram werten die von Ihnen geteilten Inhalte daraufhin aus, an welchen Themen Sie interessiert sind, speichern und verarbeiten vertrauliche Nachrichten, die Sie direkt an andere Nutzer schicken und können Ihren Standort anhand von GPS-Daten, Informationen zu Drahtlosnetzwerken oder über Ihre IP-Adresse bestimmen, um Ihnen Werbung oder andere Inhalte zukommen zu lassen.
Zur Auswertung benutzten die Anbieter von Sozialen Medien unter Umständen Analyse-Tools wie Facebook-; Twitter- oder Google-Analytics.
Die Justiz Baden-Württemberg hat keinen Einfluss auf eine Nutzung solcher Tools durch die Anbieter und wurde über einen solchen potentiellen Einsatz auch nicht informiert. Sollten Tools für die Accounts des Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg eingesetzt werden, geschieht dies weder im Auftrag, noch ist dies autorisiert oder wird sonst in irgendeiner Art unterstützt.
Auch werden die bei einer möglichen Analyse gewonnenen Daten des JVKH nicht zur Verfügung gestellt. Lediglich bestimmte, nicht-personenbezogene Informationen über die Aktivität, also etwa die Anzahl der Profil- oder Link-Klicks durch einen bestimmten Beitrag sowie deren Reichweite, sind für das Justizvollzugskrankenhaus über deren Accounts einsehbar. Ferner hat das JVKH keine Möglichkeit, den Einsatz solcher Tools zu verhindern oder abzustellen.
Die Anbieter von Sozialen Medien erhalten in der Regel auch Informationen, wenn Sie z.B. Inhalte ansehen, auch wenn Sie keinen Account erstellt haben. Bei diesen sog. „Log-Daten” kann es sich um die IP-Adresse, den Browsertyp, das Betriebssystem, Informationen zu der zuvor aufgerufenen Website und den von Ihnen aufgerufenen Seiten, Ihrem Standort, Ihrem Mobilfunkanbieter, dem von Ihnen genutzten Endgerät (einschließlich Geräte-ID und Anwendungs-ID), die von Ihnen verwendeten Suchbegriffe und Cookie-Informationen handeln.
Da es sich um außereuropäische Anbieter handelt, sind diese nach eigener Auffassung nicht an deutsche Datenschutzvorschriften gebunden. Dies betrifft z.B. Ihre Rechte auf Auskunft, Sperrung oder Löschung von Daten oder die Möglichkeit einer Verwendung von Nutzungsdaten für Werbezwecke zu widersprechen.
Möglichkeiten die Verarbeitung Ihrer Daten zu beschränken haben Sie in der Regel in den Einstellungen Ihres Social Media Accounts unter dem Punkt „Datenschutz und Sicherheit o.ä.“. Darüber hinaus können Sie bei Mobilgeräten (Smartphones, Tablet-Computer) in den dortigen Einstellmöglichkeiten den Zugriff auf Kontakt- und Kalenderdaten, Fotos, Standortdaten etc. beschränken. Dies ist jedoch abhängig vom genutzten Betriebssystem.
Bei Fragen zu unserem Informationsangebot auf Social Media können Sie uns unter Poststelle@jvkasperg.justiz.bwl.de erreichen.
Facebook:
Das Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg nutzt die technische Plattform und die Dienste der Facebook Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, CA 94025 U.S.A.. Diese sind Verantwortlich für die Datenverarbeitung.Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie Facebook und dessen Funktionen in eigener Verantwortung nutzen. Dies gilt insbesondere für die Nutzung der interaktiven Funktionen (z.B. Kommentieren, Teilen, Liken, Private Message).
Die Facebook Inc. hat sich den Grundsätzen des EU-US Privacy Shield verpflichtet.
Näheres dazu finden Sie unter: https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt0000000GnywAAC&status=Active
Facebook verarbeitet dabei zum einen Ihre freiwillig eingegebenen Daten wie Name und Nutzername, E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder die Kontakte Ihres Adressbuches, wenn Sie dieses hochladen oder synchronisieren.
Es ist nicht genau bekannt, in welchem Umfang Facebook Daten speichert und anschließend für eigene Zwecke nutzt. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass Facebook mit großer Wahrscheinlichkeit alle Eingaben und Aktionen der Nutzer aufzeichnet und auswertet. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass Facebook diese Daten auch an Dritte weitergibt.
Vor diesem Hintergrund empfehlen wir Ihnen, die Datenverwendungsrichtlinien von Facebook auf http://de-de.facebook.com/about/privacy genau zu lesen und die entsprechenden Privatsphäre-Einstellungen in Ihrem Account vorzunehmen.
Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Facebook die erlangten Daten auch außerhalb des Anwendungsbereichs der Europäischen Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) verarbeitet.
Gemäß DSGVO haben Sie das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Übertragbarkeit und Löschung Ihrer Daten sowie auf Widerspruch und Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten.
Sollten Sie ein berechtigtes Begehren haben, so nehmen wir dieses unter Poststelle@jvkasperg.justiz.bwl.de entgegen und leiten es an Facebook weiter.
Instagram:
Das Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg nutzt weiter die technische Plattform und die Dienste der Instagram LLC, 1601 Willow Rd, Menlo Park CA 94025 U.S.A.. Diese sind Verantwortlich für die Datenverarbeitung.Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie Instagram und dessen Funktionen in eigener Verantwortung nutzen. Dies gilt insbesondere für die Nutzung der interaktiven Funktionen (z.B. Kommentieren, Teilen, Liken, Private Message).
Es ist nicht genau bekannt, in welchem Umfang Instagram Daten speichert und anschließend für eigene Zwecke nutzt. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass Instagram mit großer Wahrscheinlichkeit alle Eingaben und Aktionen der Nutzer aufzeichnet und auswertet. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass Instagram diese Daten auch an Dritte weitergibt.
Vor diesem Hintergrund empfehlen wir Ihnen, die Datenverwendungsrichtlinien von Instagram auf http://bit.ly/Instagram_Datenrichtlinie genau zu lesen und die entsprechenden Privatsphäre-Einstellungen in Ihrem Account vorzunehmen.
Informationen zum Datenschutz im Bewerbungsverfahren
-
Wie das Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg Ihre personenbezogenen Daten
im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens verarbeitet(Informationen nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung)
Wenn Sie sich mit einer Bewerbung an uns wenden, verarbeitet das Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg Ihre personenbezogenen Daten in Verfahren, die unter anderem den Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte sicherstellen sollen. Personenbezogene Daten sind beispielsweise Angaben zu Ihrer Person, aber auch zu Sachverhalten, die mit Ihrer Person in Verbindung stehen. Bei der Erhebung, Speicherung, Übermittlung und sonstigen Verarbeitungen genügen wir höchsten Anforderungen an die Sicherheit Ihrer Daten. Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie darüber informieren,
an wen Sie sich zur Geltendmachung Ihrer Rechte oder bei Fragen zum Datenschutz wenden können,
auf welcher Grundlage wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten,
wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen und
welche Rechte Sie nach dem Datenschutzrecht gegenüber uns haben.
Die in diesen Hinweisen bezeichneten Gesetze können Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de (Bundesrecht), http://www.landesrecht-bw.de (Landesrecht Baden-Württemberg) und http://eur-lex.europa.eu/ (Recht der Europäischen Union) in der jeweils geltenden Fassung abrufen.
1. Wer ist für die Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?a) Verantwortliche Stelle
Ihre personenbezogenen Daten werden durch das Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg verarbeitet:
Schubartstraße 20, 71679 Asperg
Telefon: 07141 669-0
b) Ihr Ansprechpartner bei Fragen zum Datenschutzrecht:Die oder der behördliche Datenschutzbeauftragte
Es gibt eine für den Datenschutz zuständige Person, an die Sie sich bei datenschutzrechtlichen Fragen – auch vertraulich – wenden können:
Behördliche Datenschutzbeauftragte: Frau Sauter
beim Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg und
bei der Sozialtherapeutischen Anstalt Baden-Württemberg
Schubartstraße 20, 71679 Asperg
Datenschutz@jvkasperg.justiz.bwl.de
Diese Person ist ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen zuständig. Sie kann Ihnen keine Auskunft zum Stand des Bewerbungsverfahrens geben.
2. Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre Daten und aufgrund welcher Rechtsgrundlagen?Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten, die uns im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung offengelegt werden nur, soweit dies zur Wahrnehmung unserer Aufgaben erforderlich ist oder Sie ausdrücklich eingewilligt haben.
Der Zweck der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten liegt in der Durchführung des jeweiligen Bewerbungsverfahrens. Wir verarbeiten die Daten, die Sie uns im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung nennen, ausschließlich zur Prüfung Ihrer Eignung für die Stelle und zur Durchführung des Bewerbungs- und Einstellungsverfahrens. Zu den dafür erforderlichen personenbezogenen Daten gehören beispielsweise Ihre Stammdaten (wie Vorname, Nachname, Namenszusätze, Verwandtschaftsverhältnisse, ggf. Besoldungs- oder Entgeltgruppe), Ihre Kontaktdaten (wie private Anschrift, (Mobil-)Telefonnummer, E-Mail-Adresse) und Ihre Qualifikationsdaten (wie Bildungshistorie, Berufstätigkeiten, Beurteilungen, Zeugnisse, Fort- und Weiterbildungen, ärztliche Zeugnisse). Insbesondere können sich solche Daten aus den Bewerbungsunterlagen, Personalakten sowie einem Vorstellungsgespräch ergeben.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) und des einschlägigen Fachrechts wie dem Landesbeamtengesetz (LBG).
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Bewerbungsverfahren sind § 15 Absatz 1 LDSG, § 83 Absatz 1 LBG sowie Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a, c und e DS-GVO. Danach ist die Verarbeitung der Daten zulässig, die im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Begründung und Durchführung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind.
Besondere Kategorien personenbezogener Daten (wie zum Beispiel Gesundheitsdaten) werden von uns auf der Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe g DS-GVO in Verbindung mit § 15 Absatz 2 LDSG verarbeitet, soweit dies für die Durchführung des Bewerbungs- und Einstellungsverfahrens erforderlich ist.
Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens können die Daten zur Erfüllung anderer gesetzlicher Pflichten verarbeitet werden, etwa während laufender Rechtsbehelfsfristen oder um gesetzlichen Aufbewahrungspflichten nachzukommen. Es gelten dann die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung, speziellen Bundes- und Landesrechts und des Landesdatenschutzgesetzes.
Zu anderen als den genannten Zwecken werden Ihre personenbezogenen Daten nur weiterverarbeitet, wenn es eine gesetzliche Grundlage für die jeweilige Datenverarbeitung gibt oder wenn Sie in eine solche Weiterverarbeitung vorher ausdrücklich eingewilligt haben.
3. Aus welchen Quellen stammen Ihre personenbezogenen Daten?Das Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg kann Ihre personenbezogenen Daten grundsätzlich nur bei Ihnen als betroffener Person erheben. Ausnahmsweise werden – nur auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften oder mit Ihrer Einwilligung – bei anderen Stellen, zum Beispiel bei Gerichten, Staatsanwaltschaften oder anderen öffentlichen Stellen Informationen eingeholt, die wir andernfalls bei Ihnen direkt erheben müssten, wie beispielsweise eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister bei dem Bundesamt für Justiz.
4. Wem gegenüber werden Ihre personenbezogenen Daten offengelegt?Das Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg legt im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens Ihre personenbezogenen Daten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Dritten gegenüber nur auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften offen oder wenn eine ausdrückliche Einwilligung Ihrerseits vorliegt.
- Innerhalb des Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg werden Ihre personenbezogenen Daten nur denjenigen Personen offengelegt, die mit
der Durchführung des Verfahrens oder nach dessen Abschluss mit der Aufbewahrung der Akten betraut sind, in denen Ihre Daten
verarbeitet werden (Mitarbeitende der Personalabteilung, Vertreter/innen der Fachdienste, die Anstalts- und Verwaltungsleitung, Mitglieder
der Interessenvertretungen (Personalrat, Beauftragte für Chancengleichheit und ggf. Vertrauensperson schwerbehinderter
Menschen).
- An folgende Stellen außerhalb des Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg übermitteln wir personenbezogene Daten, soweit es für unsere oder deren Aufgabenerfüllung erforderlich ist:
-
- Die zuständigen Stellen gemäß Ihren Erklärungen zur Einholung von Informationen bzw. zur Übersendung von Unterlagen wie das Bundesamt für Justiz oder Ihre bisherige Dienststelle.
- Bei Einstellungsverfahren in den Laufbahnen des gehobenen oder höheren Dienstes die zuständigen Personen im Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg sowie die dortigen Interessenvertretungen.
- Im Einzelfall andere Behörden, soweit sie in die Auswahlentscheidung oder das Einstellungsverfahren einzubeziehen sind.
Für die Erledigung unserer Aufgaben benutzen wir gängige Bürosoftware sowie im Falle einer Einstellung auch IT-gestützte Personalverwaltungssysteme, in die Ihre Daten eingegeben werden. Dabei arbeiten wir auf gesetzlicher Grundlage auch mit anderen Stellen der Landesverwaltung oder sonstigen ausgewählten Dienstleistern zusammen, die personenbezogene Daten in unserem Auftrag verarbeiten. Diesen werden Ihre personenbezogenen Daten, soweit erforderlich, offengelegt.
5. Wie lange speichern wir Ihre personenbezogenen Daten?Im Falle einer Neueinstellung überführen wir die Daten aus den Bewerbungsunterlagen in unser Personalverwaltungssystem und in die Personalakte. Bei der Bewerbung auf eine Stellenausschreibung werden die Bewerbung und die Entscheidung zur Personalakte genommen. Zudem nutzt das Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg die vorgenannten Personalaktendaten im Rahmen des Dienstverhältnisses, wie vom Gesetz in § 83 Absatz 1 LBG vorgesehen, für planerische, organisatorische, personelle, soziale oder haushalts- und kostenrechnerische Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalplanung und des Personaleinsatzes. Nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses werden diejenigen personenbezogenen Daten weiterhin gespeichert, zu deren Aufbewahrung wir gesetzlich verpflichtet sind. Dies ergibt sich regelmäßig aus den rechtlichen Nachweis- und Aufbewahrungspflichten nach speziellen bundes- und landesrechtlichen Regelungen.
Die Bewerbungsunterlagen von Bewerberinnen und Bewerbern für eine Neueinstellung werden im Falle einer Absage nach einer Vorhaltungszeit beispielsweise für eine erbetene Rücksendung vernichtet. Eine fortdauernde Speicherung zur Berücksichtigung in folgenden Bewerbungsverfahren erfolgt nur, wenn eine ausdrückliche Einwilligung Ihrerseits vorliegt.
6. Sind Sie verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen und welche Folgen hat die Nichtbereitstellung?Es besteht keine Verpflichtung zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten. Dies gilt sowohl für die nach gesetzlichen Vorschriften verarbeiteten Daten als auch für diejenigen Verarbeitungen, die wir auf der Grundlage Ihrer Einwilligung durchführen.
Soweit wir Ihre personenbezogenen Daten auf der Grundlage gesetzlicher Erlaubnistatbestände verarbeiten, kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden, wenn Sie Ihre Daten nicht bereitstellen.
Soweit wir Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erbitten, entstehen Ihnen bei einer Weigerung keine rechtserheblichen Nachteile; wir müssen Sie allerdings in diesem Fall bitten, die entsprechenden Daten selbst bei den speichernden Stellen anzufordern und uns zu übermitteln. Kommen Sie dem nicht nach, kann Ihre Bewerbung ggf. nicht berücksichtigt werden.
7. Keine automatisierte EntscheidungsfindungWir setzen im Bereich der Personalverwaltung keine Instrumente zur automatisierten Entscheidungsfindung ein.
8. Ihre Rechte als betroffene Person gegenüber des Justizvollzugskrankenhauses HohenaspergUm Ihre personenbezogenen Daten wirksam zu schützen, gewährt Ihnen das Datenschutzrecht eine Reihe von Rechten, die Sie uns gegenüber geltend machen können:
a) Recht auf Auskunft, Artikel 15 DS-GVO
Gemäß Artikel 15 Absatz 1 DS-GVO haben Sie das Recht auf Auskunft darüber, ob wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten; ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen. Das Auskunftsrecht wird durch das Recht Dritter am Schutz Ihrer personenbezogenen Daten beschränkt (Artikel 15 Absatz 4 DS-GVO).
b) Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 16, 17 und 18 DS-GVO
Gemäß Artikel 16 DS-GVO haben Sie das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger Daten und die Vervollständigung unvollständiger Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.
Ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten steht Ihnen nach Maßgabe des Artikels 17 DS-GVO zu, insbesondere dann, wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht oder nicht mehr zulässig ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Aufbewahrungsfristen für die betreffenden Akten abgelaufen sind, wobei wir dann die Akten von Amts wegen unaufgefordert vernichten.
Unter den Voraussetzungen von Artikel 18 DS-GVO besteht ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
c) Recht auf Widerspruch, Artikel 21 DS-GVO
Gemäß Artikel 21 DS-GVO haben Sie das Recht aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Wir dürfen in einem solchen Fall die Verarbeitung Ihrer Daten nur fortsetzen, wenn ein zwingender Grund vorliegt. Ein zwingender Grund kann sich insbesondere aus Gesetzen ergeben, die der Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen oder uns zur fortgesetzten Verarbeitung zwingen, beispielsweise gesetzliche Aktenaufbewahrungsfristen oder andere gesetzlichen Regelungen.
d) Widerrufsrecht, Artikel 7 Absatz 3 DS-GVO
Sofern wir Ihre Daten auf Grundlage einer Einwilligungserklärung verarbeiten, haben Sie jederzeit das Recht, diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt von dem Widerruf unberührt.
9. Ihr Recht auf Beschwerde bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, Artikel 77 DS-GVOWir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Mit Ihrem Anliegen bezüglich Ihrer von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden. Es steht Ihnen aber auch frei, sich mit einer Beschwerde an den
Landesbeauftragten für den Datenschutz und
die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
zu wenden.
Er führt die datenschutzrechtliche Aufsicht auch über die Justizvollzugseinrichtungen.
- Innerhalb des Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg werden Ihre personenbezogenen Daten nur denjenigen Personen offengelegt, die mit
der Durchführung des Verfahrens oder nach dessen Abschluss mit der Aufbewahrung der Akten betraut sind, in denen Ihre Daten
verarbeitet werden (Mitarbeitende der Personalabteilung, Vertreter/innen der Fachdienste, die Anstalts- und Verwaltungsleitung, Mitglieder
der Interessenvertretungen (Personalrat, Beauftragte für Chancengleichheit und ggf. Vertrauensperson schwerbehinderter
Menschen).