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Zuständigkeit
Das Justizvollzugskrankenhaus ist für kranke Gefangene zuständig, sofern und solange
sie einer Krankenhausbehandlung oder einer sonstigen therapeutischen Maßnahme
bedürfen.
Zuständigkeit
Das Justizvollzugskrankenhaus ist für kranke Gefangene zuständig, sofern und solange
sie einer Krankenhausbehandlung oder einer sonstigen therapeutischen Maßnahme
bedürfen.