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Zuständigkeit
Das Justizvollzugskrankenhaus ist für kranke Gefangene zuständig, sofern und solange
sie einer Krankenhausbehandlung oder einer sonstigen therapeutischen Maßnahme
bedürfen.
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Zuständigkeit
Das Justizvollzugskrankenhaus ist für kranke Gefangene zuständig, sofern und solange
sie einer Krankenhausbehandlung oder einer sonstigen therapeutischen Maßnahme
bedürfen.