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Paketempfang

Bitte versenden Sie keine Nahrungs- und/oder Genussmittel (kein Alkohol, keine Tabakwaren, keine Süßwaren etc.) an die Gefangenen! Derartige Pakete werden nicht angenommen.

Die Zusendung von Paketen anderen Inhalts muss zuvor von dem Gefangenen beantragt werden. Der Gefangene muss dabei angeben, was in dem Paket enthalten sein soll und wer der Absender sein wird. Nach Genehmigung wird Ihnen eine sogenannte "Paketmarke" zugesandt. Sie müssen diese Paketmarke bei der Versendung verwenden und ein Inhaltsverzeichnis beifügen.

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