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Mit der Bitte um Beachtung
Geldeinzahlung
Seit dem 01.01.2014 dürfen
Gefangene keine Lebensmittelpakete mehr empfangen. Stattdessen wurde das Sondergeld eingeführt.
Bei den Sondergeldbeträgen gelten unterschiedliche Regelungen:
Sondergeld 1 |
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Einzahlungen ohne Zweckbindung werden zunächst bis zum
monatlichen Höchstbetrag dem Sondergeld 1 gutgeschrieben. Es gelten folgende Höchstbeträge für das Sondergeld 1:
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Sondergeld 2 |
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Sollen Beträge als Sondergeld 2 gebucht werden, ist dies zwingend zu vermerken. Eine Gutschrift auf dem Konto Sondergeld 2 kann nur nach vorheriger Genehmigung seitens der Justizvollzugsanstalt erfolgen. Dies ist möglich für Maßnahmen der Eingliederung (z. B. Kosten der Gesundheitsfürsorge, Aus- und Fortbildung) oder zur Pflege sozialer Beziehungen. Kann das eingezahlte Geld zu dem angegebenen
Zweck nicht verwendet werden oder liegt keine Genehmigung für die Einzahlung vor, erfolgt, soweit möglich, eine
Rückerstattung an den Einzahler, ansonsten eine Umbuchung auf das Eigengeld. |
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Einzahlungen sind auf folgendes Konto möglich:
Beim Verwendungszweck geben Sie bitte zwingend
AK 20, den Namen, Vornamen, das Geburtsdatum des Empfängers (Gefangenen) und ggf. auch eine Zweckbindung (SG 1 oder SG 2) an. Bitte beachten Sie: |